Leistungen

UNSERE LEISTUNGEN


"Die zahnmedizinische Behandlung umfasst die Tätigkeit der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist." (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Vorsorge und Professionelle Zahnreinigung

Mit Prophylaxe (Vorbeugung) sind alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitiger Behandlung von Krankheiten gemeint. Im zahnärztlichen Bereich steht dabei die Erhaltung der Mundgesundheit im Vordergrund. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR). 


Die PZR ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe, zumeist der Individualprophylaxe. Man versteht darunter eine umfassende Reinigung der Zähne, die die Defizite der täglichen Mundhygiene beseitigt. Das Ziel der PZR ist, durch eine abgestimmte Verbindung von individueller Mundhygiene durch den Patienten und regelmäßigen, professionellen Zahnreinigungen schädliche Beläge zu reduzieren.


So kann einer Zahnfleischentzündung (Paronditis) vorgebeugt und eine bereits chronische Parodontitis gemildert werden. Bleibt die Parodontitis unbehandelt, kann mitunter zahntragendes Gewebe irreversibel geschädigt werden. Unbehandelte Parodontitis ist die Hauptursache für Zahnverluste bei Erwachsenen.


Die PZR wird vom Zahnarzt oder von fortgebildeten Fachkräften durchgeführt wie zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistenten (ZMP), zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) oder Dentalhygienikern (DH).


Da die PZR als präventive Maßnahme gilt, ist sie nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Krankenkassen unterstützen ihre Patienten allerdings und bezuschussen die PZR beim Zahnarzt.


(Quelle: KZVWL https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/prophylaxe)


Parodontitisbehandlung

In Deutschland leiden mehr als 80 % der Erwachsenen an einer Parodontitis. Dabei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die systematisch therapiert werden muss. Die Deutsche Mundgesundheitsstudie zeigt, dass im erwachsenen Alter mehr Zähne durch Parodontitis verloren gehen, als durch Karies. 


Befunderhebung


Eine Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodont). Sie gehört zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen und wird verursacht durch Bakterien und durch sie verursachte Entzündungsreaktion. Durch diese chronische Entzündung wird der Kieferknochen zerstört, wodurch es bei fortgeschrittener Erkrankung zu Zahnverlust kommt.


Seltene, besonders aggressive Formen der Parodontitis führen allerdings unbehandelt schon bei jungen Erwachsenen zu Zahnverlust. Meistens verläuft die Erkrankung vom Patienten unbemerkt schleichend über viele Jahre, bis sich dann Zähne lockern und fortschreitender Zahnverlust auftritt. Durch regelmäßige Untersuchungen kann die Parodontitis frühzeitig erkannt werden. Eine zeitnahe anschließende Behandlung lässt die Entzündung abklingen und vermeidet mögliche Zahnverluste.


Eine Parodontitis beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis). Diese ist in der Regel nicht schmerzhaft. Es besteht meist eine erhöhte Neigung zu Zahnfleischbluten. Auch kann das Zahnfleisch geschwollen sein. An den Zähnen sehen Sie oft Zahnbelag und Zahnstein. Außer gelegentlich blutendem Zahnfleisch treten evtl. auf: Mundgeruch, Änderung der Zahnstellung, "länger" werdende und gelockerte Zähne sowie gelegentlich Schmerzen.


Therapie- und Aufklärungsgespräch


Die gesunde menschliche Mundhöhle wird von ca. 1.000 Arten von Bakterien besiedelt. Die meisten davon sind harmlos. Gingivitis oder Parodontitis entwickeln sich, wenn durch unzureichende Zahnreinigung die Menge der Bakterien zunimmt. Dann können gefährliche Arten vermehrt auftreten. Auch kann der Körper in seiner natürlichen Abwehr geschwächt sein.


Ursache für eine Parodontitis ist immer die Ansammlung von Bakterien in Form eines Biofilms. Unter Biofilm ist ein Zahnbelag zu verstehen, in dem sich Bakterien eng zusammen geschichtet haben und zusammen arbeiten. Er haftet fest an der Zahn- und Wurzeloberfläche. In diesem Zustand werden die Bakterien für Ihr Zahnfleisch aggressiv. Ohne Beläge kann weder eine Gingivitis noch eine Parodontitis entstehen. Wird der zunächst weiche Belag bei der Zahnpflege nicht entfernt, kann er sich durch Einlagerung von Mineralien aus dem Speichel verfestigen: Es entsteht Zahnstein.


Mundhygieneuntersuchung


In enger Zusammenarbeit zwischen Patient und Praxisteam kann durch eine individuelle und erfolgreiche Therapie die Entzündung beseitigt werden. Die Gefahr eines sogenannten Parodontitis-Rezidivs – eines neuen Erkrankungsschubs – bleibt allerdings lebenslang bestehen.


(Quelle: KZVWL https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/par)

Wurzelkanalbehandlung

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Zahnersatz

Manchmal ist es notwendig, dass ein Zahn mit einer Krone, Brücke, Prothese oder einem Implantat ersetzt werden muss. Hier finden Sie einen Überblick über die möglichen Behandlungsmethoden. 

  • Einsatz von Kronen und Brücken
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • Implatate

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei - die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.


Berechnung der Festzuschüsse


Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag - der Festzuschuss - ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 60 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.


Erhöhung der Festzuschüsse


Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.


Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können.


Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten einen Festzuschuss von 100 Prozent, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.


Patienten können wählen


Ein Vorteil des Festzu­schuss­systems liegt darin, dass der Patient seinen Zuschuss für jede wissen­schaftlich anerkannte Therapieform einsetzen kann. Auf das obige Beispiel bezogen heißt das: Er kann die Regelversorgung wählen, die hier aus einer teilweise zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Der Festzuschuss liegt zwischen 60 und 75 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Er kann auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung wählen, bei der die Brücke rundum verblendet wird oder ganz aus Keramik besteht. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Kosten für die Zusatzleistung trägt der Patient.


Schließlich ist auch eine Versorgung des fehlenden Zahnes mit einem Implantat möglich, auf dem eine Krone befestigt wird. Auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse denselben Festzuschuss. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt der Patient.


Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Er muss der Krankenkasse vor der Behandlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Er informiert über alle anfallenden Kosten und die Höhe des Festzuschusses.


(Quelle: https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/zahnersatz)

Zahnpflege und Vorsorge bei Kindern

 Zahngesund von Anfang an - das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft informiert über die Vorsorgeuntersuchungen und gibt viele Tipps und Infos rund um die zahngesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege beim Nachwuchs.


Liebe Eltern,


um für Ihren Nachwuchs bereits frühzeitig die zahnärztlichen Checks minutiös planen können, ist das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft konzipiert worden. Es soll Ihnen von Anfang an helfen, auf die Zahngesundheit Ihres Kindes Acht zu geben, denn die zukünftige Gesundheit Ihres Kindes wird u.a. auch durch Zahngesundheit und Ernährung stark beeinflusst.


Daher sollten Sie die zahnärztlichen Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis so früh wie möglich in Anspruch nehmen und im Heft dokumentieren. Es hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und trägt aktiv zu einer besseren Mundgesundheit Ihres Nachwuchses bei.


Mehr über die Untersuchungen sowie viele Tipps und Infos rund um die zahngesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege bekommen Sie natürlich auch in der Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens. Suchen Sie das Gespräch – Ihr Zahnarzt hilft Ihnen gern.


(Quelle: KZVWL https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/zahnaerztliches-kinderuntersuchungsheft)

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